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Hinweise (Stand: 21.10.2010)


Im 1. Bauabschnitt des Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Schleswig „Gebiet nördlich der Langseestraße zwischen B 201 und Berender Redder“ werden insgesamt 145 Baugrundstücke für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser angeboten. Details zu den einzelnen Grundstücken finden Sie im Bereich Bauplätze.

Nachfolgend haben wir einige Hinweise und Rahmenbedingungen zusammengestellt.



1. Kaufpreis

Im angegebenen Kaufpreis für einen Bauplatz sind die Kosten für die Erschließungsanlagen gemäß § 127 Abs.2 BauGB (Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Erschließungsgebietes, Straßenentwässerung und -beleuchtung sowie die Herstellung der Grünflächen, Lärmschutzanlagen) sowie Baukostenzuschüsse für die Medien Gas, Wasser und Strom enthalten.


Zusätzlich müssen Sie folgende Aufwendungen berücksichtigen, die NICHT im dargestellten Kaufpreis berücksichtigt sind:

 

a)

Hausanschlusskosten für die Medien Gas, Wasser und Strom. Eine aktuelle Aufstellung der Schleswiger Stadtwerke GmbH finden Sie hier

 

b)

Anschlussbeiträge für die Schmutzwasserbeseitigung sowie Niederschlagswasserbeseitigung
(5,07 EURO/m² bei GRZ 0,35 bzw. 5,19 EURO/m² bei GRZ 0,40)

 

c)

Kosten für je einen Grundstückskontrollschacht für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation auf den Einzelgrundstücken sowie für die Anschlussleitungen von der Grundstücksgrenze zu den Übergabeschächten (1.500,- EURO pro Schacht und Anschlussleitung)

 

d)

Vermessungskosten für die Bildung der Grundstücke und die Abmarkung der Grenzen (1,25 EURO/m² Grundstücksfläche)

 

e)

Zusätzlich sind von den Käufern die individuell für jedes Bauvorhaben gesondert anfallenden Arbeiten, wie die Gebäudeabsteckung zur exakten Positionierung des Baukörpers auf dem Kaufgrundstück vor Baubeginn und die katastermäßige Einmessung des fertig gestellten Gebäudes zur Übernahme in die Liegenschaftskarte in eigener Regie und auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

 

f)

Anschlusskosten an das Telekommunikations- und ggf. Breitbandkabelnetz

 

g)

Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, Grunderwerbsteuer

 

h)

Bei den Bauplätzen 17 und 18 sowie 80 und 83 erfolgt die Erschließung der Grundstücke jeweils über eine gemeinsame Zufahrt. Beim Kauf der vorgenannten Bauplätze ist daher auch der Erwerb der ideellen Hälfte der entsprechenden Zufahrt zu berücksichtigen.
Für die Bauplätze 17 u. 18 sind dies Aufwendungen in Höhe von jeweils 1.736,00 EURO (50% von 62 m² x 56,00 EURO/m²). Für die Bauplätze 80 u. 83 sind dies Aufwendungen in Höhe von jeweils 3.276,00 EURO (50% von 117 m² x 56,00 EURO/m²).


Fälligkeit und Zahlung:
Grundsätzlich sind der Kaufpreis, die Anschlussbeiträge und etwaige weitere Kosten (Grundstückskontrollschächte, Vermessungskosten) innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.



2. Bodenuntersuchung

Den Käufern wird vor Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Kosten eine Bodenuntersuchung an dem Kaufgrundstück vorzunehmen.



3. Baufrist

Mit der Bebauung der Grundstücke muss innerhalb von einem Jahr nach Vertragsabschluss begonnen werden. Die Bebauung des Grundstücks muss spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss fertig gestellt sein.



4. Pflanzgebot/Heckenpflege

Bitte beachten Sie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Br. 75 (Teil B - Ziff. 8.6 und 8.7). Für Bauplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Angerbereichen (Spielplätze in den Wohninseln) gibt es Festsetzungen zum Pflanzen, Pflegen und Unterhalten einer Hecke. Gleichzeitig ist in diesem Bereich die Breite der Grundstückszufahrten (Öffnungen bis max. 4,00 m Breite) und Zugänge (bis max. 1,50 m Breite) geregelt.



5. Eigennutzung

Die Stadt geht davon aus, dass die Wohnhäuser, die auf Einzel- oder Doppelhausgrundstücken errichtet werden, von den Käufern der Grundstücke selbst genutzt werden.



6. Sie haben noch Fragen?

Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner:

Kerstin Dannemann

Tel. 04621 / 814-221

wirtschaft [at] schleswig [dot] de

Torsten Eickstädt

Tel. 04621 / 814-220